Einkaufsbedingungen
der WKT-Letsch Produktions- und Handels GmbH
I. Geltungsbereich und Allgemeines
Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen an uns. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
Spätestens mit Annahme der Bestellung oder Erbringung der Lieferung oder Leistung erkennt der Lieferant diese Einkaufsbedingungen verbindlich an.
II. Angebote
Angebote haben unseren Anfragen zu entsprechen und sind grundsätzlich unentgeltlich zu erstellen.
Der Lieferant ist an sein Angebot mindestens 30 Kalendertage gebunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
III. Vertragsschluss, Änderungen und Ursprungsnachweise
Bestellungen, Lieferabrufe sowie Änderungen und Ergänzungen erfolgen in Textform (z. B. E-Mail).
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
Der Lieferant hat Bestellungen auf Verlangen unverzüglich zu bestätigen. Lieferabrufe gelten als verbindlich, wenn der Lieferant ihnen nicht innerhalb von zwei Arbeitstagen widerspricht.
Der Lieferant verpflichtet sich, Ursprungsnachweise, Lieferantenerklärungen und Präferenznachweise ordnungsgemäß zu erstellen und Prüfungen durch die Zollbehörden zu ermöglichen.
Stellt sich ein Nachweis als fehlerhaft heraus, ersetzt der Lieferant den hierdurch entstehenden Schaden.
IV. Lieferung, Termine und höhere Gewalt
Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Maßgeblich ist der Eingang der Ware am angegebenen Bestimmungsort.
Erkennt der Lieferant, dass Termine nicht eingehalten werden können, hat er uns unverzüglich schriftlich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.
Der Lieferant kommt bei schuldhafter Nichteinhaltung eines Liefertermins automatisch in Verzug. Die gesetzlichen Rechte stehen uns uneingeschränkt zu.
Teillieferungen sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
Änderungen an Liefergegenständen, Materialien, Herstellverfahren, Werkzeugen oder Spezifikationen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Energiekrisen, Cyberangriffe) befreit die betroffenen Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
Wir sind berechtigt, bei länger andauernder höherer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
V. Versand, Verpackung und Dokumente
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung DAP (Incoterms® 2020) auf Kosten und Gefahr des Lieferanten.
Lieferungen dürfen – sofern nicht anders vereinbart – nur montags bis freitags zwischen 7:00 und 13:00 Uhr erfolgen (ausgenommen gesetzliche Feiertage).
Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen. Rechnungen sind getrennt in Textform zu übermitteln.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die von uns im Wareneingang festgestellten Mengen und Gewichte.
VI. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise und schließen sämtliche Kosten (Verpackung, Transport, Nebenkosten) ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Der Lieferant verpflichtet sich, uns keine ungünstigeren Preise oder Konditionen als vergleichbaren Abnehmern einzuräumen.
VII. Gefahrübergang
Die Gefahr geht erst mit Annahme der Ware am Bestimmungsort auf uns über. Rücksendungen im Rahmen der Mängelhaftung erfolgen auf Gefahr des Lieferanten.
VIII. Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen – sofern nicht anders vereinbart –
innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder
innerhalb von 30 Tagen netto
jeweils ab Eingang der ordnungsgemäßen Rechnung und der Ware.
Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt sämtlicher Rechte, insbesondere wegen Mängeln.
Wir sind berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit Gegenansprüche bestehen.
IX. Mängelansprüche und Qualität
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte uneingeschränkt.
Die Wareneingangsprüfung erfolgt stichprobenartig. Versteckte Mängel können auch nach Weiterverarbeitung gerügt werden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang.
Bei Gefahr im Verzug oder zur Schadensvermeidung sind wir berechtigt, Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen.
X. Produkthaftung
Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Produktfehler oder Verletzungen gesetzlicher Vorschriften zurückzuführen sind, soweit diese aus seinem Verantwortungsbereich stammen.
XI. Schutzrechte
Der Lieferant gewährleistet, dass durch die Lieferung keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Er stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich aller erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
XII. Datenschutz und IT-Sicherheit
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO und aller anwendbaren Datenschutzgesetze.
Personenbezogene Daten dürfen nur zur Vertragserfüllung verarbeitet werden.
Datenschutzverletzungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, anzuzeigen.
XIII. Nachhaltigkeit und Compliance
Der Lieferant verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden arbeits-, sozial-, umwelt- und menschenrechtlichen Vorschriften.
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung und Korruption sind untersagt.
Diese Verpflichtungen sind an Unterlieferanten weiterzugeben.
XIV. Material- und Umwelt-Compliance
Der Lieferant sichert zu, dass die gelieferten Produkte allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere REACH, RoHS sowie sonstigen stoff- und umweltrechtlichen Anforderungen.
XV. Geheimhaltung
Alle im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen sind vertraulich zu behandeln, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
XVI. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Recht
Gerichtsstand ist Hanau.
Erfüllungsort ist der in der Bestellung angegebene Bestimmungsort.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XVII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.